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Staatsbedienstete müssen:
Staatsbedienstete müssen ihre Aufgaben unabhängig von persönlichen Beziehungen, politischen Interessen oder Organisationszugehörigkeiten erfüllen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn eine gesetzliche Grundlage oder dienstliche Notwendigkeit besteht.
Staatsbedienstete dürfen keine persönlichen Vorteile für dienstliche Handlungen fordern, annehmen oder versprechen lassen.
Geschenke von geringem Wert können erlaubt sein, sofern keine Beeinflussung zu erwarten ist.
Hoheitliche Befugnisse dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, der für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist.
Dienstpflichtverletzungen sind insbesondere:
Ein Staatsbediensteter kann während eines Ermittlungs- oder Disziplinarverfahrens vorläufig suspendiert werden.
Die Suspendierung stellt keine Vorverurteilung dar.
Eine Entlassung aus dem Staatsdienst ist möglich bei:
Vor einer schweren Disziplinarmaßnahme soll der Betroffene angehört werden.
Mögliche Maßnahmen sind:
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