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Die Ausübung der Jagd setzt eine gültige Jagdlizenz voraus.
Die Jagdlizenz wird durch die zuständige staatliche Behörde nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt.
Die Jagdlizenz ist während der Jagdausübung mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzuzeigen.
Strafrahmen: bis $750
Zur Jagd dürfen ausschließlich dafür zugelassene Schusswaffen verwendet werden.
Die Verwendung vollautomatischer Waffen, explosiver Munition sowie sonstiger verbotener Waffen ist untersagt.
Jagdwaffen dürfen ausschließlich zur rechtmäßigen Jagdausübung und im Rahmen der geltenden Waffengesetze verwendet werden.
Als zugelassene Jagdwaffen zählen:
Strafrahmen: Bis zu 5 HE und bis zu $1.250
Die Jagd ist ausschließlich in dafür vorgesehenen Gebieten gestattet.
Die Jagd ist insbesondere verboten:
Strafrahmen: Bis zu $750
Wildtiere dürfen ausschließlich im Rahmen der rechtmäßigen Jagdausübung erlegt werden.
Das grundlose Töten, absichtliche Quälen oder unnötige Verletzen von Wildtieren ist untersagt.
Verletzte Tiere sind nach Möglichkeit unverzüglich von ihrem Leiden zu erlösen, sofern dies gefahrlos und rechtmäßig möglich ist.
Strafrahmen: Bis zu 5 HE und bis zu $1.500
Bei der Jagdausübung ist jederzeit auf die Sicherheit unbeteiligter Personen zu achten.
Die Schussabgabe in Richtung von Personen, bewohnten Gebäuden oder öffentlichen Verkehrswegen ist untersagt.
Jäger haben vor jeder Schussabgabe sicherzustellen, dass keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.
Strafrahmen: Bis zu 5 HE und bis zu $2.000
Als Wilderei gilt insbesondere:
Strafrahmen: Bis zu 5 HE und bis zu $1.500
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Jagd- und Wildschutzgesetzbuch kann die zuständige Behörde die Jagdlizenz vorübergehend oder dauerhaft entziehen.
Bei besonders schweren Verstößen kann die sofortige Sicherstellung der Jagdlizenz angeordnet werden.
Eine erneute Erteilung kann von einer Wiederholung der Jagdprüfung abhängig gemacht werden.
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