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Der unberechtigte Besitz illegaler Betäubungsmittel ist strafbar.
| Menge | Definition |
|---|---|
| Geringe Menge | bis 10 Tütchen |
| Mittlere Menge | 11–25 Tütchen |
| Große Menge | ab 26 Tütchen und/oder 1 Brick |
| Menge | Strafe |
|---|---|
| gering | 250 Dollar |
| mittel | 400 Dollar und 10 HE |
| groß | 1.000 bis 3.000 Dollar und 20 bis 30 HE |
| Menge | Strafe |
|---|---|
| gering | 500 Dollar |
| mittel | 700 Dollar und 10 HE |
| groß | 1.400 bis 3.600 Dollar und 25 bis 40 HE |
| Menge | Strafe |
|---|---|
| gering | 750 Dollar |
| mittel | 1.000 Dollar und 15 HE |
| groß | 1.800 bis 5.400 Dollar und 40 bis 60 HE |
Der berechtigte Besitz setzt ein psychologisches Gutachten sowie eine Genehmigung des behandelnden Psychologen voraus. Diese Genehmigung ist im Falle einer Kontrolle unmittelbar vorzulegen.
Das Nicht-Mitführen der benötigten Genehmigung in Verbindung mit illegalen Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar und wird nach BtmG § 1 bestraft.
Wer illegale Betäubungsmittel anbaut, herstellt, verarbeitet oder veredelt, begeht eine Straftat.
Strafrahmen: Bis zu 30 HE und 1.000 bis 15.000 Dollar.
Wer Betäubungsmittel verkauft, tauscht, vermittelt oder anderweitig in Verkehr bringt, begeht Drogenhandel.
Strafrahmen: 20 bis 60 HE und 7.500 bis 50.000 Dollar.
Wer Räumlichkeiten oder Anlagen zur Herstellung größerer Mengen illegaler Betäubungsmittel betreibt, begeht eine schwere Straftat.
Strafrahmen: 20 bis 60 HE und 7.500 bis 50.000 Dollar.
Die Einrichtung und zugehörige Fahrzeuge können eingezogen werden.